Endlich geschafft:
Die Katzenschutzverordnung des Kreises Düren
Vor 10 Jahren hat die Stadt Jülich auf Antrag der SPD die erste Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen im Kreis Düren erlassen, danach ging es tröpfchenweise weiter: Aldenhoven, Linnich, Titz, Niederzier, Merzenich, Langerwehe und die Stadt Düren (hier waren alle Parteien beteiligt). Der doch recht ländliche Südkreis wollte 10 Jahre nichts davon wissen. Erst Landrat Spelthahn - selber ein Katzenfreund - hat die restlichen Kommunen des Kreises überzeugen können, dass der Tier-/Katzenschutz inzwischen doch einen breiteren Stellenwert in der Gesellschaft einnimmt, als noch vor 10 Jahren. Mindestens die Hälfte von 20 Katzengenerationen konnten wir nicht retten. Hoffen wir, dass wir nun aufgrund der kreisweiten Verordnung mehr Möglichkeiten haben, diesen wundervollen Wesen zu helfen und ihr Leben zu erleichtern. Machen wir uns nichts vor: Der Klimawandel kommt mit Riesenschritten auf uns zu, und damit steigende Temperaturen und mehr Sonneneinstrahlung. Dies wird den ehemaligen Wüstentieren erhöhte Fruchtbarkeit und uns mehr Arbeit sowie weniger Geld bescheren.
Dennoch: Wir sind guten Mutes und haben bereits die ersten Fallen stehen. Unter anderem konnten wir eine hochträchtige Katze einfangen und gesichert unterbringen. Hier kann sie in Ruhe ihre Kleinen zur Welt bringen.
Mein Dank gilt u.a.:
Roswitha Wirtz von Katzen in Not Düren,
Jürgen Plinz vom Tierheim Düren,
Tanja Fey von der Tiernothilfe Niederzier,
Barbara Andrä von den Grünen,
Tom Mirbach von der SPD,
Wolfgang Spelthahn von der CDU
und den vielen anderen, die daran beteiligt waren.
Zum Schluss möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass eine Verordnung nur so stark ist, wie sie um- und damit auch durchgesetzt wird.
Irene Launer-Hill
SAMT e.V. Jülich
Die Katzenschutzverordnung des Kreises Düren können Sie als PDF-Datei vom Server des Kreises (extern) herunterladen: Katzenschutzverordnung des Kreises Düren
Einen Flyer des Kreises Düren können Sie dort (extern) ebenso herunterladen: Flyer zur Katzenschutzverordnung