Bußgeldkatalog 2017
Vergehen | Strafe |
Katze misshandeln | Straftat laut § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz); Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot |
Katze töten | Straftat laut § 17 TierSchG; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Tierhalteverbot |
Als Besitzer seine Katze nicht füttern oder nicht ausreichend pflegen | Straftat laut § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot |
Versuchte oder fahrlässige Misshandlung einer Katze | Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren wird eingeleitet, Bußgeld bis zu 25.000 Euro; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot |
Katze aussetzen | Ordnungswidrigkeit; Bußgeld bis zu 25.000 Euro |
Katzen stehlen, durch Hehlerei verkaufen oder unterschlagen | Unterschiedliche Strafbestände aus dem StGB; Freiheitsstrafen und Geldstrafen können anfallen |
Tierpornografisches Material herstellen oder vertreiben | Strafbar nach § StGB 184 a; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe |
Eine Wildkatze fangen, verletzen, oder töten bzw. ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätte beschädigen oder zerstören | In Nordrhein-Westfalen bis zu 50.000 € |
Quellen: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.,
VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH